EU-Widerrufsbutton auf einem Laptop: Beispiel einer elektronischen Widerrufsfunktion mit Formular und Bestätigung
EU-Richtlinie 2023/2673 · seit dem 19. Juni 2026Widerrufsbutton · ein Angebot von DAWIconsulting

Widerrufsbutton EU: Ist deine Website vorbereitet?

Seit dem 19. Juni 2026 brauchen viele Websites, Shops und digitale Angebote eine elektronische Widerrufsfunktion. Wir erklären sie einfach – und bauen sie dir für kleines Geld ein. Ein Angebot von DAWIconsulting.

Seit dem 19. Juni 2026 brauchen viele Websites eine elektronische Widerrufsfunktion. Wir erklären sie einfach und bauen sie dir ein.

  • Schnell
  • Verständlich
  • Technisch sauber
  • In deine Website
  • Festpreis
  • Fürs Handy
Seit dem 19. Juni 2026

Viele Website-Betreiber wissen noch nicht, dass sich etwas geändert hat.

Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung – das haben die meisten im Griff. Dass seit dem 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion dazugehören kann, ist noch kaum bekannt.

„Hab ich doch alles schon?“

Pflichtangaben sind oft vorhanden – die neue digitale Funktion zum Widerruf ist aber ein zusätzlicher, eigener Baustein.

Die Pflicht gilt bereits

Die Vorgaben sind seit dem 19. Juni 2026 anzuwenden. Wer jetzt prüft, schließt die Lücke, bevor ein Kunde oder eine Abmahnung sie findet.

Unklar, ob man betroffen ist

Ob dein Angebot erfasst ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein kurzer technischer Blick schafft schnell Klarheit.

Einfach erklärt

Was ist der EU-Widerrufsbutton?

Ein Besucher soll nicht lange suchen müssen, wenn er einen online geschlossenen Vertrag widerrufen möchte. Die EU möchte, dass dafür eine klare digitale Funktion bereitsteht – ein „Widerrufsbutton“ bzw. eine „withdrawal function“. Damit lässt sich der Widerruf einfach elektronisch abgeben.

  1. Kunde klickt

    Auf den gut sichtbaren Button „Vertrag widerrufen“.

  2. Daten eingeben

    Kurze, einfache Eingabemaske – nur das Nötige.

  3. Widerruf absenden

    Eindeutige Bestätigung vor dem Absenden.

  4. Bestätigung erhalten

    Elektronische Eingangsbestätigung, z. B. per E-Mail.

Rechtlicher Hintergrund: Mit der EU-Reform – der Richtlinie (EU) 2023/2673 – wurde Art. 11a in die Verbraucherrechte-Richtlinie eingefügt. Diese Regelung gilt seit dem 19. Juni 2026. Das ist eine Einordnung des Themas, keine Rechtsberatung.

Gesetz / Reform
EU-Reform: Richtlinie (EU) 2023/2673, neuer Art. 11a der Verbraucherrechte-Richtlinie
Regelung gilt ab
19. Juni 2026 (nationale Umsetzung war bis 19. Dezember 2025 vorgesehen)
Pflicht möglich für
im Fernabsatz über eine Online-Schnittstelle geschlossene Verträge – je nach Einzelfall
Wen betrifft es?

Möglicherweise betroffen – je nach Geschäftsmodell

Die Funktion betrifft Verträge, die im Fernabsatz über eine Online-Schnittstelle geschlossen werden. Das kann viele digitale Angebote berühren:

  • Onlineshops
  • Digitale Dienstleistungen
  • SaaS-Angebote
  • Online-Buchungen
  • Mitgliedschaften
  • Abo-Modelle
  • Kurse & digitale Produkte
  • Dienstleistungsverträge

Wichtig: Wir behaupten nicht, dass jeder betroffen ist. Ob dein konkretes Angebot betroffen ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen technisch, ob deine Website vorbereitet ist.

Technische Bausteine

Was muss technisch umgesetzt werden?

Je nach Anforderung gehören typischerweise diese Bausteine dazu. Wir setzen sie sauber und unauffällig in deine bestehende Website ein.

  • Gut sichtbarer Button oder LinkKlar beschriftet, leicht auffindbar während der Widerrufsfrist.
  • Einfache EingabemaskeNur die nötigen Angaben – ohne unnötige Hürden.
  • Eindeutige Bestätigung vor dem AbsendenDer Nutzer weiß genau, was er auslöst.
  • Elektronische EingangsbestätigungBestätigung des Eingangs, z. B. per E-Mail.
  • Saubere Speicherung der AnfrageNachvollziehbar und strukturiert abgelegt.
  • DSGVO-konforme VerarbeitungDatensparsam und transparent umgesetzt.
  • Mobile OptimierungFunktioniert sauber auf Smartphone und Tablet.
  • Barrierearme BedienungGute Kontraste, klare Beschriftung, Tastaturbedienung.
  • Keine versteckten HürdenKurzer, ehrlicher Weg vom Klick bis zur Bestätigung.
Kein Technik-Stress

Wir helfen schnell & unkompliziert.

Du musst dich nicht durch Paragrafen oder Code kämpfen. Sag uns, was du online anbietest – den Rest übernehmen wir. Verständlich, ohne Fachchinesisch und mit klaren Festpreisen.

Schnelle Rückmeldung

Auf deine Anfrage melden wir uns meist innerhalb weniger Werktage – ohne langes Warten.

Ohne Technik-Stress

Du brauchst kein Technikwissen. Wir bauen die Widerrufsfunktion sauber in deine bestehende Website ein.

Klar & fair

Der Kurzcheck ist kostenlos – danach transparente Festpreise. Keine versteckten Kosten, keine bösen Überraschungen.

Jetzt unkompliziert starten
Pakete & Preise

Wir bauen dir die Widerrufsfunktion technisch ein.

Starte klein mit einem Check – oder lass die Funktion direkt sauber einbauen. Alle Preise verstehen sich als Startpreise, der finale Preis hängt von deiner Website ab.

Einstieg
Kurzcheck
Kostenlos
  • Prüfung deiner Website
  • Einschätzung, ob eine technische Anpassung sinnvoll ist
  • Kurze, klare Handlungsempfehlung
Kurzcheck starten
Sichtbarkeit
Landing Page
ab €499
  • Individuelle Landingpage (wie diese Seite)
  • Widerrufsfunktion direkt integriert
  • Mobil-optimiert & schnelle Ladezeit
  • SEO-Basics & Conversion-Fokus
Landing Page anfragen
Premium
High-End Website
ab €999
  • Mehrseitige High-End-Website
  • Technische Widerrufsfunktion inklusive
  • UX-, Mobile- & Performance-Optimierung
  • SEO-Basics & Conversion-Optimierung
Website besprechen

Alle Pakete: technische Umsetzung. Keine Rechtsberatung. Bei juristischen Detailfragen empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.

In 90 Sekunden verstanden

Erklärvideo: Der Widerrufsbutton einfach erklärt

Kurz, ohne Fachchinesisch. Das Video lädt erst, wenn du auf „Video starten“ klickst – das schützt deine Privatsphäre und hält die Seite schnell.

Häufige Fragen

Widerrufsbutton EU – die wichtigsten Fragen

Was ist der EU-Widerrufsbutton?

Der EU-Widerrufsbutton ist eine elektronische Widerrufsfunktion. Mit der Richtlinie (EU) 2023/2673 wurde Artikel 11a in die Verbraucherrechte-Richtlinie eingefügt. Verbraucher sollen einen online geschlossenen Vertrag einfach über eine klar beschriftete digitale Funktion widerrufen können – ohne lange zu suchen.

Ab wann gilt die neue Widerrufsfunktion?

Die Regeln sind ab dem 19. Juni 2026 anzuwenden. Die nationale Umsetzung war bis 19. Dezember 2025 vorgesehen. Ob und wie dein konkretes Angebot betroffen ist, hängt vom Einzelfall ab.

Ist der Widerrufsbutton Pflicht – also ein Gesetz?

Die Vorgabe beruht auf EU-Recht: der Richtlinie (EU) 2023/2673, die als Art. 11a in die Verbraucherrechte-Richtlinie aufgenommen und national umgesetzt wurde. Für im Fernabsatz über eine Online-Schnittstelle geschlossene Verträge kann daraus eine Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion entstehen. Ob deine konkrete Konstellation erfasst ist, hängt vom Einzelfall ab – das ist keine Rechtsberatung.

Was steht in der EU-Reform bzw. Richtlinie 2023/2673?

Die EU-Reform führt eine elektronische Widerrufsfunktion ein: einen klar beschrifteten Widerrufsbutton, der während der Widerrufsfrist gut sichtbar und leicht erreichbar ist, einen einfachen Widerrufsprozess mit Bestätigung sowie eine elektronische Eingangsbestätigung. Ziel der Regelung ist, dass Verbraucher online geschlossene Verträge unkompliziert widerrufen können.

Drohen Abmahnungen, wenn ich nichts mache?

Wo gesetzliche Vorgaben gelten, können Verstöße grundsätzlich abgemahnt werden – pauschale Panik ist aber unangebracht. Sinnvoll ist, früh zu klären, ob du betroffen bist, und die Funktion sauber umzusetzen. Wir prüfen das technisch; die rechtliche Bewertung im Detail gehört zu einem Anwalt.

Braucht jeder Onlineshop einen Widerrufsbutton?

Nicht pauschal. Die Funktion betrifft im Fernabsatz über eine Online-Schnittstelle geschlossene Verträge. Ob dein konkretes Angebot erfasst ist, hängt vom Geschäftsmodell ab. Wir prüfen technisch, ob deine Website vorbereitet ist – das ist keine Rechtsberatung.

Unterschied zwischen Widerrufsbutton und Kündigungsbutton?

Der Kündigungsbutton (§ 312k BGB) dient dazu, bestehende Dauerverträge online zu kündigen. Der neue Widerrufsbutton (Art. 11a) dient dazu, einen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist zu widerrufen. Zwei verschiedene Funktionen mit unterschiedlichem Zweck. Mehr zum Unterschied →

Reicht eine normale Widerrufsbelehrung?

Die Widerrufsbelehrung informiert über das Recht. Die neue Vorgabe zielt zusätzlich auf eine elektronische Funktion, mit der der Widerruf einfach abgegeben werden kann. Ob in deinem Fall eine technische Funktion nötig ist, klärt eine Einzelfallprüfung – juristisch durch einen Anwalt, technisch durch uns.

Muss der Button auf jeder Seite sichtbar sein?

Die Funktion soll während der Widerrufsfrist leicht zugänglich, gut lesbar und hervorgehoben platziert sein. Die genaue Platzierung hängt von der Umsetzung ab. Wir setzen sie technisch sauber und gut auffindbar um.

Was passiert nach dem Absenden des Widerrufs?

Nach dem Absenden soll der Verbraucher eine elektronische Eingangsbestätigung erhalten, idealerweise auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail). Die Anfrage wird sauber gespeichert und DSGVO-konform verarbeitet.

Muss der Button auf Mobilgeräten funktionieren?

Ja. Die Funktion sollte auf Smartphone und Tablet genauso einfach bedienbar sein wie am Desktop. Wir setzen sie von Anfang an mobil-optimiert und barrierearm um.

Kann DAWIconsulting die Funktion einbauen?

Ja. Wir bauen die technische Widerrufsfunktion in deine bestehende Website ein: Button bzw. Link, Eingabemaske, Bestätigung vor dem Absenden, elektronische Eingangsbestätigung und saubere, DSGVO-konforme Speicherung.

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Wir prüfen und setzen die technische Umsetzbarkeit um. Wir erbringen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Detailfragen empfehlen wir die Prüfung durch einen Anwalt.

Was kostet die technische Umsetzung?

Der Kurzcheck ist kostenlos und unverbindlich. Die Widerrufsseite (Button, Formular, Bestätigung, E-Mail) startet ab 249 €, eine individuelle Landing Page ab 499 € und eine komplette High-End-Website ab 999 €. Der finale Preis hängt von deiner Website und deinem Geschäftsmodell ab.

Kostenloser Kurzcheck

Lass uns kurz auf deine Website schauen.

Wir prüfen technisch, ob deine Website auf eine elektronische Widerrufsfunktion vorbereitet ist – und sagen dir ehrlich, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.

  • Schnelle RückmeldungMeist innerhalb weniger Werktage.
  • Unverbindlich & ehrlichWenn du nichts brauchst, sagen wir das auch.
  • Technisch fundiertWir schauen auf Umsetzbarkeit – keine Rechtsberatung.

Keine Rechtsberatung. Wir prüfen die technische Umsetzbarkeit und empfehlen bei juristischen Detailfragen eine rechtliche Prüfung. Deine Daten nutzen wir nur zur Bearbeitung deiner Anfrage – siehe Datenschutzerklärung.

DAWIconsulting

Eigentlich sind wir ein Web- & Software-Studio.

Der EU-Widerrufsbutton ist nur eines von vielen Themen, bei denen wir helfen. Im Kern bauen wir Websites und SaaS-Produkte, integrieren KI und kümmern uns um Debugging und technische Umsetzung – ehrlich, technisch fundiert und auf dein Budget abgestimmt.

  • Websites & Landingpages
  • SaaS-Produkte
  • Web-Apps
  • Debugging & Wartung
  • KI-Integration
  • Automatisierung
  • Buchungssysteme
  • Conversion-Optimierung

Du brauchst mehr als einen Button?

Ob Website, SaaS oder ein Bug, der weg muss – erzähl uns einfach von deinem Vorhaben. Ganz unverbindlich.

Mit DAWIconsulting sprechen